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   LG Duisburg, 03.11.2009 - 4 O 262/08   

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https://dejure.org/2009,24790
LG Duisburg, 03.11.2009 - 4 O 262/08 (https://dejure.org/2009,24790)
LG Duisburg, Entscheidung vom 03.11.2009 - 4 O 262/08 (https://dejure.org/2009,24790)
LG Duisburg, Entscheidung vom 03. November 2009 - 4 O 262/08 (https://dejure.org/2009,24790)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herausgabe von nach dem türkischen Brauch bei einer Hochzeit verschenkten Hochzeitsschmuck ; Verlangen von Schadensersatz wegen Beschädigung, hilfsweise Gesamtschuldnerausgleich und höchst hilfsweise Schmerzensgeld; Anwendbarkeit des türkischen Eherecht bei einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 01.07.1991 - 15 UF 174/90
    Auszug aus LG Duisburg, 03.11.2009 - 4 O 262/08
    Für die Beurteilung des Eigentums an dem Schmuck und die daraus folgenden Herausgabeansprüche ist deutsches Recht als Recht des Orts, wo sich die Sache, nämlich der Schmuck, befindet (Rechts des Belegenheitsorts der Sache), anzuwenden (so zutreffend auch LG Berlin, FamRZ 1992, 198).

    Insoweit gilt für die - schuldrechtliche - Schenkung anders als für die sachenrechtliche Übereignung nach den zutreffenden Darlegungen in den Entscheidungen LG Berlin FamRZ 1992, 198 sowie OLG Hamm, NJW-RR 1995, 133 türkisches Recht.

  • OLG Hamm, 14.04.1994 - 4 UF 109/93

    Ehescheidung; Türkische Staatsangehörige; Türkisches Obligationenrecht;

    Auszug aus LG Duisburg, 03.11.2009 - 4 O 262/08
    Fragen nach der Reichweite etwa des Art. 146 Abs. 1 türkZGB (vgl. hierzu OLG Hamm, FamRZ 1992, 963 f., und NJW-RR 1995, 133) oder sonstiger Normen des türkischen Eherechts stellen sich somit vorliegend nicht.

    Insoweit gilt für die - schuldrechtliche - Schenkung anders als für die sachenrechtliche Übereignung nach den zutreffenden Darlegungen in den Entscheidungen LG Berlin FamRZ 1992, 198 sowie OLG Hamm, NJW-RR 1995, 133 türkisches Recht.

  • OLG Hamm, 10.04.1992 - 4 WF 47/92
    Auszug aus LG Duisburg, 03.11.2009 - 4 O 262/08
    Fragen nach der Reichweite etwa des Art. 146 Abs. 1 türkZGB (vgl. hierzu OLG Hamm, FamRZ 1992, 963 f., und NJW-RR 1995, 133) oder sonstiger Normen des türkischen Eherechts stellen sich somit vorliegend nicht.
  • AG Aalen, 14.03.2012 - 6 F 231/11

    Rückforderung Gold-Schmuck bei Scheidung türkischer Ehe

    Es ist daher davon auszugehen, dass die engste Verbindung dieser Schenkungen zum türkischen Staat besteht (vgl. auch LG Duisburg, 4. Kammer, 03.11.2009, 4 O 262/08, Quelle: Juris).
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